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Marktordnung

Um als Verein auf den Märkten eine gewisse Glaubwürdigkeit zu erreichen und das Miteinander nicht zu gefährden, haben sich die Gefährten des Greifen eine Marktordnung auferlegt. Diese Marktordnung gilt es zu befolgen und ist durch den Verein als verbindlich definiert worden.

Die Marktorednung der Gefährten des Greifen

1§ Alle Gefährten des Greifen verpflichten sich zu einem Verhalten, dass dem Ruf und Ansehen des Vereins nicht schadet.

2§ Allgemeines Aufstehen ist 2 Stunden vor Marktöffnung. Gemeinsames Frühstück ist erst einzunehmen, wenn alle Greifen aufgestanden sind, die Gewandung angelgt ist und das Lager publikumsfähig aufgeräumt ist.

3§ Jeder ist dazu verpflichtet sich an die für den Markt individuell gestalteten Dienstpläne zu halten.

4§ Jeder Greif ist für den Zustand der Zelte, des Zeltvorplatzes und des Zeltinneren zuständig. Darunter fällt ebenfalls die Ordnung der persönlichen Sachen. Müllplätze werden eingerichtet.

5§ Jeder Greif hat ein mindestmaß an Grundgewandung an sich zu tragen und ein mindestmaß an Grundausrüstung zu beitzen und auf den Märkten mitzubringen. Als da wären: Kleidung: Hemd/Tunika, Hose/Bruche + Beinlinge oder Kleid/Rock, passendes Schuh- werk (Barfuß / „Römer Sandalen“ / Bundschuhe) Ausrüstung: Messer, Löffel (Holz), Holzschale, Holzbrett (Stullenbrett). Für die Gewandung und Ausrüstung ist jeder Greif selbst verantwortlich.

6§Das Rauchen ist während des Marktes nur in dafür vorgesehenen Bereichern gestattet.

§7 Berauschende Mittel sind nur in den Maßen zulässig, dass die Diensttauglichkeit nicht gefährden. Die Einnahme ist erst mit Dienstschluss zulässig, als einzige Ausnahme zählen medizinisch Notwendige Mittel sowie Tabakprodukte. Rauschmittel auf die das BtMG zutrifft sind generell nicht gestattet.

8§ Das Mitbringen von Gästen ist erst nach vorheriger Anmeldung gestattet. Dies soll mindestens 2 Wochen vor dem Markt erfolgen und bedarf der Zustimmung aller Greifen.

§9 Gäste, insbesondere die, die auf dem Markt kennen gelernt hat, dürfen nicht ohne Aufsicht im Lager verbleiben. Der Aufenthalt dieser bedarf der Abstimmung durch alle anwesende Greifen. Gäste nehmen in der Regel nicht an der Greifenverpflegung teil.

 

 

 
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Copyright: Die Gefährten des Greifen, Berlin 2007
Design (inkl. Copyright) und Technische Umsetzung: Jan Beutling